Qualität Verfahren

Das Verfahren der Ostschweizer Schiedsordnung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus (zu den Musterdokumenten):

  • Verfahrensverantwortung bei den Schiedsrichtern, die mit richterlicher Unabhängigkeit entscheiden;
  • Verfahrensqualität als Hauptkriterium für die Beurteilung der Schiedsrichter durch das Board;
  • Verfahrensanweisungen zum Einleitungsverfahren (mit Fristen) und zum Verfahrensabschluss;
  • Periodische Zwischenberichte des Schiedsgerichts zum Stand des Verfahrens an die Parteien und das Board;
  • Schiedsrichter-Beurteilung durch die Parteien nach Abschluss des Verfahrens.
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