Die Schiedsordnung

Die Schiedsordnung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Klares Schiedsverfahren:
    Analog dem bewährten ordentlichen Verfahren vor Handelsgericht des Kantons St. Gallen.
     
  • Flexibilität:
    Über variable aber standardisierte Elemente der Schiedsabrede (Anzahl Schiedsrichter, Schiedsrichterauswahl durch Parteien oder Board, einfacher/doppelter Schriftenwechsel, Zulassung/Ausschluss von Beweismitteln, Verzicht auf Begründung, optionale Verfahrenssprache Englisch) und mit der Möglichkeit, ein zweistufiges Verfahren mit zwingender Vergleichsverhandlung zu wählen.
     
  • Einfacher Zugang:
    Schiedsordnung, Schiedsrichterliste, standardisierte Mustertexte für Schiedsklausel, Schiedsvertrag und Einleitungsbegehren auf www.ostso.ch.
    Rasche Abwicklung des Einleitungsverfahrens.
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