Das Schiedsverfahren

Die Schiedsordnung will für Ihre Benutzer folgende Ziele erreichen:

  • Verfahrensdauer
    Einfache Verfahrenseinleitung, rasche Ernennung der Schiedsrichter durch das Board (Falls keine Parteiernennung), zügige Verfahrensdauer.

  • Fachkompetenz
    Hohe Qualität der involvierten, qualitätskontrolierten Schiedsrichter, mit offengelegten Leistungsausweisen.

  • Verfahrenkosten
    Kostenoptimierung durch kürzere Verfahrensdauer.

  • Unabhängigkeit
    Strikte Unbefangenheit und formelle Unabhängigkeit der eingesetzten Schiedsrichter.

  • Qualitätssicherung
    Bei der Auswahl der Schiedsrichter durch das Board. Verfahrensüberwachung durch das Board. Schiedsrichterbeurteilung durch die Parteien nach Abschluss des Verfahrens. Unabhängigkeit des vom Vorstand des St.Gallischen Anwaltsverbandes gewählten Boards.
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